AGB

Regelwerk für eine gemeinsame Zusammenarbeit

Trainings- und Coachingsterminierung

1. Ein Bestandteil des Trainings bzw. Coachings ist die zeitliche und räumliche Flexibilität. Diese Voraussetzungen möchte der Trainer/Coach erfüllen, um eine größtmögliche Flexibilität bei der Terminierung zu bieten. Deshalb sollten zuvor gebuchte Stunden bei Nichtinanspruchnahme bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden.
Ansonsten erfolgt eine Berechnung der Buchung entsprechend in voller Höhe.
Wochenenden, Seminare, Pakete etc. sind mit gesonderten Bedingungen versehen und diese werden bei Buchung vereinbart und schriftlich deklariert.
Auch hier erfolgt eine Berechnung der entsprechenden Buchung in voller Höhe.

2. Bei Nichterscheinen (auch bei Vergessen, Übersehen, Widrigkeiten etc.) zum vereinbarten Termin wird ebenfalls das Honorar für eine Einheit oder der entsprechenden Buchung berechnet.

3. *Bei Krankheit und daraus resultierender Terminabsage sollte der Trainer/Coach nach Möglichkeit 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert werden.

Bezahlung

1. Die Abrechnung bei sporadischen Einzelbuchungen erfolgt am Monatsende. Sie erhalten in jedem Fall eine Rechnung (wenn gewünscht, mit detaillierter Leistungsbeschreibung) und Auflistung aller Einheiten. Die Rechnung ist nach Erhalt sofort zu begleichen.

2. Regelmäßige Termine werden vorschüssig monatlich entrichtet, sowie 10er – 100er-Karten, Messeaktionen oder Geschenkgutscheine, Sondervereinbarungen etc. sind in einer Summe im Voraus zu bezahlen.

3. Die Nachfolgerrechnung folgt erst nach dem kompletten Aufbrauch der vereinbarten Einheiten und Leistungen. Stundenausfall durch Urlaub, Krankheit* etc. wird verschoben. Vorbezahlte Buchungen und Kontingente müssen je nach Größe innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden.
Nach Absprache und Übereinstimmung kann ein Kontingent übertragen werden. Eine Rückerstattung erfolgt in keinem Fall.

Externe Kosten

1. Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt oder Physiotherapeut, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.

2. Ist eine Begleitung durch den Trainer/Coach auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.

Allgemeines

1. Aus Gründen der Flexibilität ist es für meine Arbeit hilfreich, wenn Sie mir Ihren Urlaub 2 bis 4 Wochen vorher bekannt geben.

2. Um eine optimale Trainings- bzw. Coachinggestaltung zu gewährleisten und eventuelle gesundheitliche Risiken auszuschließen, wird vor Beginn eine Anamnese / Check-up durchgeführt. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

3. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainings- bzw. Coachinggestaltung gesprochen.

4. Ein Haftungsausschluss ist zusätzlich zu unterzeichnen.